Unser Beratungsangebot beginnt schon bevor eine rechtliche Auseinandersetzung droht. Wir unterstützen Sie zum Beispiel bei der Erstellung und Prüfung von Verträgen verschiedener Art wie bspw. Arbeits-, Grundstücks-, Miet- und Erbverträgen, aber auch in der Beratung und Regelung des eigenen Nachlasses.
Sollte eine rechtliche Auseinandersetzung bestehen oder drohen, erstellen wir mit Ihnen gemeinsam eine Risikoanalyse und erörtern, ob und wie unter Berücksichtigung des Sach- und Streitstandes die von Ihnen verfolgten Ziele erreicht werden können. Wir versprechen Ihnen nichts, was wir nicht halten können.
Nur durch eine ehrliche und offene Aufklärung über Chancen und Risiken ist es uns möglich, Ihre Ziele bestmöglich umzusetzen.
Aufgrund langjähriger Prozesserfahrung wissen wir, dass gerade eine gute Vor- und Nachbereitung des Prozessstoffes die unverzichtbare Basis für einen erfolgreichen Abschluss eines Rechtsstreits ist.
Darüber hinaus vertreten wir Sie selbstverständlich in gerichtlichen Verfahren. Wir beraten und betreuen Sie hierbei von Beginn bis zum Ende eines solchen Verfahrens. Wir fertigen für Sie die in den Rechtsstreit einzuführenden Schriftsätze, in denen die Tatsachen und rechtlichen Argumente vorgetragen werden und nehmen für Sie die Termine zur mündlichen Verhandlung bzw. Hauptverhandlung und Beweisaufnahmetermine wahr.
In jedem Stadium einer gerichtlichen Auseinandersetzung prüfen und erörtern wir mit Ihnen gemeinsam die Prozesstaktik, um Ihre Interessen im Rahmen einer gerichtlichen Auseinandersetzung optimal zu vertreten.
Auch nach Abschluss eines gerichtlichen Erkenntnisverfahrens sind wir weiterhin für Sie tätig und begleiten Sie bei der Umsetzung des Inhalts einer gerichtlichen Entscheidung zum Beispiel bei der Durchführung der Zwangsvollstreckung.
(Kurt Tucholsky)